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Baumschnitt und Baumfällung in Guben

Vom Kronenrückschnitt bis zur kompletten Fällung. Wird es größer oder schwierig, holen wir einen darauf spezialisierten Fachbetrieb dazu – oder vermitteln Sie direkt an ihn.

Bäume brauchen irgendwann einen Eingriff: Die Krone wird zu groß, Äste hängen über das Dach oder das Nachbargrundstück, ein Sturm hat Schaden hinterlassen – oder der Baum soll ganz weg. Wir übernehmen Rückschnitt und Fällarbeiten in Guben und Umgebung.

Bei größeren Bäumen und Problemfällungen holen wir einen darauf spezialisierten Fachbetrieb dazu – oder vermitteln Sie direkt an ihn, wenn das für Sie einfacher ist. Beides ist möglich, und was im Einzelfall sinnvoller ist, sagen wir Ihnen offen. Wir nehmen keinen Auftrag an, für den uns Technik oder Zulassung fehlen.

Jeder Baum wird vorher angesehen. Standort, Höhe, Zustand, was drumherum steht und wie viel Platz zum Ablegen bleibt – daraus ergibt sich, ob der Baum am Stück fallen kann oder Stück für Stück abgetragen werden muss.

Hohe Fichte mit entastetem Stamm während des schrittweisen Abtragens
Aus ausgeführten Arbeiten in Guben und Umgebung.

Was wir übernehmen

  • Kronen- und Rückschnitt, Auslichten, Einkürzen einzelner Äste
  • Entfernen von Totholz und beschädigten Ästen
  • Fällung am Stück, wenn genug Platz vorhanden ist
  • Stückweises Abtragen bei engen Verhältnissen, mit Klettertechnik oder Hubarbeitsbühne
  • Zerkleinern und Abtransport von Ast- und Stammmaterial
  • Absicherung des Arbeitsbereichs während der Arbeiten

Wenn es schwierig wird

Problembäume neben Gebäuden

Steht der Baum dicht an Haus, Garage, Leitung oder Straße, kann er nicht einfach umgelegt werden. Dann wird er von oben nach unten abgetragen und jedes Stück kontrolliert abgelassen.

Klettertechnik und Hubarbeitsbühne

Für hohe Bäume mit wenig Platz drumherum kommt Seilklettertechnik oder eine Hubarbeitsbühne zum Einsatz. Solche Arbeiten führt ein Fachbetrieb aus, der darauf spezialisiert und entsprechend ausgerüstet ist – entweder gemeinsam mit uns oder direkt für Sie.

Sturmschaden und Totholz

Angebrochene Äste und abgestorbenes Holz in der Krone sind ein Sicherheitsrisiko. Sie lassen sich meist gezielt entfernen, ohne dass der ganze Baum weichen muss.

Was danach übrig bleibt

Äste und Stammabschnitte nehmen wir mit. Ob der Wurzelstock stehen bleibt, gefräst oder ausgegraben wird, klären wir vorher – das hängt davon ab, was mit der Fläche passieren soll.

Größere Bäume und Problemfällungen

Nicht jeder Baum lässt sich mit Motorsäge und Leiter erledigen. Sobald ein Baum sehr hoch ist, dicht an einem Gebäude oder einer Leitung steht, nur stückweise abgetragen werden kann oder eine Straße abgesichert werden müsste, braucht es Spezialtechnik und eine entsprechende Qualifikation – Seilklettertechnik, eine Hubarbeitsbühne, manchmal einen Kran.

Für diese Fälle arbeiten wir mit einem Fachbetrieb zusammen, der genau darauf spezialisiert ist. Sie haben dabei zwei Möglichkeiten:

  • Wir holen den Fachbetrieb dazu. Sie haben weiterhin uns als Ansprechpartner, wir stimmen den Ablauf ab und sind vor Ort dabei. Für Sie bleibt es ein Vorgang.
  • Wir vermitteln Sie direkt. Sie sprechen und rechnen unmittelbar mit dem Fachbetrieb ab. Das ist oft der kürzere Weg, wenn die Baumarbeit ohnehin der einzige Auftrag ist.

Welcher Weg passt, sagen wir Ihnen bei der Besichtigung – ehrlich und ohne Umweg. Wenn eine Arbeit unsere Möglichkeiten übersteigt, sagen wir das auch so, statt sie trotzdem anzunehmen.

Genehmigung und Fällzeitraum

Vor einer Fällung lohnt sich ein kurzer Blick auf zwei Punkte. Erstens: Baumschutzsatzung. Viele Kommunen schützen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang, unabhängig davon, ob sie im eigenen Garten stehen. Dann ist vor dem Fällen ein Antrag bei der Gemeinde nötig. Zweitens: Fällzeitraum. Für Bäume außerhalb von Gärten und Wald gilt nach dem Bundesnaturschutzgesetz ein Verbot, sie zwischen dem 1. März und dem 30. September abzuschneiden oder zu roden. Unabhängig davon darf nie in ein besetztes Nest hinein gearbeitet werden.

Wir weisen bei der Besichtigung darauf hin, wenn uns etwas auffällt. Die verbindliche Auskunft, ob für Ihren Baum eine Genehmigung nötig ist, gibt aber immer die zuständige Stelle Ihrer Gemeinde. Den Antrag stellt der Eigentümer.

Der Ablauf bei einer Fällung

Nach der Besichtigung vereinbaren wir einen Termin. Am Tag selbst wird zuerst der Arbeitsbereich freigeräumt und abgesichert – Gartenmöbel, Fahrzeuge und alles, was im Weg steht, kommt weg. Dann wird der Baum entweder gefällt oder von oben abgetragen. Das Material wird direkt zerkleinert und verladen, sodass die Fläche am Ende geräumt ist.

Wenn Sie eine enge Zufahrt haben, eine Straße teilweise gesperrt werden müsste oder Nachbarn betroffen sind, sagen Sie uns das bitte schon bei der Anfrage. Solche Dinge planen wir lieber vorher ein als am Einsatztag zu improvisieren.

Baumschnitt & Baumfällung anfragen

Rufen Sie kurz an oder schicken Sie eine Anfrage. Wir sehen uns die Arbeiten vor Ort an – die Besichtigung ist kostenlos.

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